Prozesskostenhilfe

 

Prozesskostenhilfe wird nur auf Antrag gewährt und man muss dabei ziemlich viel über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenbaren. Das ist auch in Ordnung, denn letztlich geht es ja um die Frage, ob der Staat jemandem in Not etwas schenken soll.


Für die Offenbarung der Verhältnisse gibt es ein Formular, dessen Benutzung zwingend vorgeschrieben ist. Sie können sich dieses Formular hier herunterladen. Dem Formular sind diverse Erläuterungen beigefügt, die Ihnen schon mal vieles von dem erklären, was Sie wissen müssen.

 

 

 


Weiter mit: Vordruck § 312 SGB III