Vorsorgeregister


Die Bundesnotarkammer führt das „Zentrale Vorsorgeregister“ (ZVR) im gesetzlichen Auftrag unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz als Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet.

 

 


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