Aufwandsabhängige (Zeit-) Honorare
 
Manche Aufträge sind so gestaltet, dass eine Abrechnung nach  			Gegenstandswerten nicht sinnvoll ist.
 
Wenn ich z.B. einen  			Betriebsrat bei den Verhandlungen im Kontext eines  			Interessenausgleiches oder einer komplizierten Betriebsvereinbarung berate, ist es zum einen schon richtig schwer,  			einen Gegenstandswert zu bestimmen.
 
Bedeutsamer ist aber zum  			anderen, dass anfangs völlig unklar ist, welchen Aufwand dieses  			Mandat letztlich bedeuten wird.
 
So etwas lässt sich für alle  			befriedigend nur über eine aufwandsabhängige Abrechnung lösen: Wenn  			mehr Anwaltsarbeit benötigt wird, kostet es mehr, wird weniger  			benötigt, kostet es weniger.
 
 
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