Vollstreckungsportal der Länder


Seit dem 1.1.2013 gilt die sog. „Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“.

 

In dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder werden die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Für die in § 802k Abs. 2 ZPO genannten Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt.

 

 


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