Gerichtliche Verfahren kosten
Das Gerichtskostengesetz (GKG) geht normalerweise von sog. Wertgebühren aus. Es wird der Wert des Gegenstandes genommen, um den gestritten wird (der heißt dort Streitwert), und daraus zunächst eine Basisgebühr abgeleitet. Bei einem Gegenstandswert von z.B. 10.000 € beträgt diese Basisgebühr derzeit 241 €. (Umsatzsteuer fällt nicht an).
Basisgebühren sind aber nur Bemessungsgrundlagen, sie werden selbst nicht abgerechnet.
Sie finden hier eine Tabelle (in der Fassung mit Wirkung ab 1.8.2013), aus der Sie alle Basisgebühren bis zu einem Gegenstandswert von 500.000 € entnehmen können.
Anschließend kommt es nämlich darauf an, was gerichtlich passiert ist. Daraus entstehen arbeitsorientierte Gebühren.
Bewegt man sich z.B. ausschließlich in einem Zivilverfahren erster Instanz, entstehen im Allgemeinen 3,0 Gebühren (GKG Anlage 1 Nr. 1210). In einem Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz sind die Gebühren um ein Drittel niedriger, dort sind es im Allgemeinen 2,0 Gebühren (GKG Anlage 1 Nr. 8210).
In bestimmten Sonderfällen, die für das Gericht letztlich weniger Arbeit bedeuten (Klagerücknahmen, Vergleiche), ermäßigt sich das auf eine 1,0 Gebühr (im Arbeitsrecht auf 0,4 Gebühren).
Für ein zivilrechtliches Berufungsverfahren (höheres Rechtslevel) fallen normalerweise erhöhte 4,0 Gebühren an (im Arbeitsrecht 3,2 Gebühren),
für ein reines Mahnverfahren (keine inhaltliche Prüfung durch das Gericht) im Zivilrecht ab Einleitung niedrige 0,5 Gebühren, im Arbeitsrecht 0,4 Gebühren ab Vollstreckungsbescheid (Sätze).
Wenn Sie sich das antun wollen, können Sie hier die jeweiligen Sätze nachschlagen (suchen Sie mal nach "1210" oder "8210"). Vermutlich klingt das für Sie so wie für mich die Ziffern einer Arztrechnung.
Beispiele
Ein normales Klageverfahren (ab dem 1.8.2013) um einen Gegenstand im Wert von 10.000 € mit Urteil kostet also: Basisgebühr (241 €) * 3 = Gesamtgebühr (723 €). Dazu noch eventuelle Auslagen (Sachverständigenkosten, Zeugenentschädigungen etc.), und die Gerichtskostenrechnung ist fertig.
Preiswerter wäre es z.B. bei einem Vergleichsschluss: Basisgebühr (241 €) * 1 = Gesamtgebühr (241 €) + eventuelle Auslagen.
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Gerichtskostenvorschuss