(Fast) Nichts geht ohne Vorschuss

 

In zivilprozessualen Verfahren (Ausnahme arbeitsgerichtliche Verfahren) werden die vollen möglicherweise entstehenden Gerichtskosten als Vorschuss angefordert (vorher werden Klagen und Anträge nicht zugestellt). In bestimmten Fällen (Prozesskostenhilfe u.a.) geht es auch ohne Kostenvorschuss.

 

Wenn´s am Ende weniger Gerichtskosten sein sollten, gibt es Geld zurück.

 

 


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