Außergerichtliche Konfliktbeilegung

 

Vorweg: Wir halten den Begriff "außergerichtliche" Konfliktbeilegung für zu eng. Es gibt häufig auch dann noch Handlungsalternativen, wenn man bereits in einem Gerichtsverfahren ist. Wir bevorzugen deshalb die Bezeichnung Alternative Lösungen.

 

Wie eskaliert ist der Konflikt?

 

Man kann die Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zunächst danach einordnen, auf welcher Konflikteskalationsstufe sich die Beteiligten befinden.

 

Hierzu gibt es schöne Theoriemodelle.

 

Vereinfacht gesagt werden dabei Konflikte ihrer Schwere nach so sortiert, dass am Anfang solche stehen, die die Beteiligten alleine lösen können (gelegentlich reicht eine schlichte Entschuldigung). Dann kommen die Konflikte, bei denen es zur Lösung einen Dritten braucht (Moderator, Mediator, Schlichter, Richter). Zuletzt gibt es Konflikte, die nur noch durch die einseitige oder wechselseitige physische Vernichtung der Beteiligten beendet werden können (im Kleinen sind das Schlagzeilen in der Art „Todesschüsse im Gericht“ , im Großen geht es um Kriege u.ä.).

 

Uns interessieren hier nur die Lösungen, bei denen ein Dritter helfen kann.

 


Hilfe Dritter bei der Konfliktlösung

 

Die Möglichkeiten eines Dritten hängen davon ab, welche Befugnisse man ihm einräumt. Denkbar sind

  • eine schlichte Einordnungsfunktion (Moderator),
  • eine methodengestützte, aber inhaltsneutrale und allparteiliche Verfahrensausgestaltung und -leitung (Mediation),
  • ein unverbindliches inhaltliches Lösungsvorschlagsrecht (Schlichtung),
  • ein inhaltliches (Mit-) Entscheidungsrecht (Einigungsstelle),
  • ein Schiedsgericht mit Letztentscheidungskompetenz

und diverse Zwischenstufen.

 

 


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