Gesprächstermine
Persönliche Gesprächstermine in meinem Büro gibt es bei mir nur nach vorheriger Vereinbarung. Das ist notwendige Folge meiner zahlreichen Außentermine. Es sorgt zugleich dafür, dass es bei mir keine Wartezeiten gibt.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, einen persönlichen Gesprächstermin bei Ihnen vor Ort durchzuführen. Das ist bei Betriebsratsmandaten die Regel, ansonsten vom Einzelfall abhängig.
Unser Telefonsekretariat ist von 8:00 bis 20:00 erreichbar. Das sind allerdings nicht auch zugleich meine Arbeitszeiten. Ich nehme den Grundsatz der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit (§ 80 Abs. 1 Nr. 2b BetrVG) ernst.
Ich bevorzuge Gespräche, die vorbereitet sind. Weder Ihnen noch mir macht es Freude, wenn Sie mir beim Lesen zuschauen müssen. Deshalb bitte ich immer darum, mir vor einem Termin alle wesentlichen Unterlagen und sonstigen Informationen zukommen zu lassen. Dann gibt es auch eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass ich Ihnen schon im Termin einen fundierten (ggf. recherchierten) Rat geben kann.
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