Allgemein
Manchmal wird man durch die Praxis spezialisiert.
Wesentlich: Arbeitsrecht
Ab ca. 2002 haben sich bei mir die Mandate im Arbeitsrecht nach Umfang und Art so gehäuft, dass ich zuletzt entschieden habe, mich als Anwalt wesentlich nur noch damit zu beschäftigen.
Nicht mehr: Familienrecht
Meine frühere zusätzliche, über rund 15 Jahre betriebene Spezialisierung im Familienrecht verfolge ich deshalb nicht mehr weiter. Man kann nicht zeitgleich tageweise über Umstrukturierungen verhandeln und bei einem Jugendamt um Sorgerechtsfragen ringen. Wenn man das aber nicht (mehr) kann, dann soll man das auch sein lassen.
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Anwalt für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer