Anwalt für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer
Mal ganz klar gesagt: Es gibt kaum einen Mandanten, der in der Lage ist, die Qualität anwaltlicher Arbeit zu beurteilen. Wenn ein Mandant das könnte, wäre er wohl selber Anwalt. Dabei ist es völlig egal, ob der Mandant sich gerade in einer Arbeitnehmer- oder in einer Arbeitgeberposition befindet. (Nebenbei bemerkt: Die meisten Akteure auf Arbeitgeberseite sind letztlich auch nur Arbeitnehmer einer größeren Einheit.)
Als Mandant, der noch keine eigenen Erfahrungen mit dem Anwalt gemacht hat, können Sie sich eigentlich immer nur an Empfehlungen anderer orientieren oder aus erkennbaren sonstigen Leistungen des Anwalts Rückschlüsse auf dessen Qualität ziehen. Und Sie vermuten jetzt zu Recht, dass dies auch ein Grund dafür ist, warum ich die Rubriken Profil, Referent / Trainer und Veröffentlichungen gut bestückt habe.
Meine Arbeit als Anwalt besteht wesentlich zunächst darin, das Anliegen von Mandanten richtig zu erfassen und die rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten dafür anzubieten.
Das ist beides nicht so trivial, wie es aussieht. Nicht jeder Mandant hat seine Anliegen von vorneherein schon für sich selbst klar (geschweige denn für mich). Manchmal fallen einem Mandanten Anliegen auch erst ein, wenn er weiß, was rechtlich alles möglich wäre. Und jeder Mandant hat sein eigenes inneres Verhältnis von Wunsch nach Harmonie und Freude am Konflikt. Darüber müssen man reden. Für beide Seiten gilt: Wer sich falsche Vorstellungen macht, wer sich also täuscht, wird ziemlich sicher ent-täuscht.
Arbeitnehmer haben z.B. oft eine falsche Vorstellung davon, ob sie überhaupt einen Anspruch auf eine Abfindung haben und wie hoch diese sein kann. Über die Frage, was nach Abzug von Steuern davon übrig bleibt und welche Auswirkungen Sperrzeiten haben können, bzw. wie man diese vermeidet, gibt es häufig überhaupt keine Idee.
Arbeitgeber wiederum sind häufig entweder zu optimistisch (was die Wirksamkeit einer Kündigung betrifft, wenn es gar keinen gesetzlichen Grund gibt) oder zu pessimistisch ("Die Arbeitsgerichte geben doch sowieso immer den Arbeitnehmern Recht.").
Das anwaltliche Standesrecht verbietet die Werbung mit Mandantennamen und entsprechenden Referenzlisten oder Zufriedenheitsbekundungen ohne entsprechende Einwilligungen der Mandanten. Wir dürfen zu Recht vermuten, dass die wenigsten klagenden Arbeitnehmer und die wenigsten verklagten Arbeitgeber eine solche Zustimmung erteilen würden.
Das ist aber kein Verlust für Sie. Die Namen würden Ihnen wahrscheinlich ohnehin nichts sagen (wenn doch, ist es umso besser, dass Sie davon nichts erfahren), und Aussagen wie "Super Arbeit!, Winfried S. aus Köln" wären wohl auch nur eingeschränkt hilfreich.
Inhaltlich betreue ich von der Begründung (inkl. vertragliche Gestaltung) über den Ablauf bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses die volle arbeitsrechtliche Bandbreite und - soweit nötig - die zugehörigen psychologischen und kommunikativen Aspekte.
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