Mahnverfahren (Mahn- und Vollstreckungsbescheide)
Die meisten Streitigkeiten werden im sog. Mahnverfahren erledigt.
Das ist ein Verfahren, bei dem sich die Gerichte inhaltlich weitestgehend raushalten und darauf vertrauen, dass der, der glaubt, nichts zu schulden, sich selbst wehrt.
Wurde ein beantragter Mahnbescheid vom Gericht erlassen und geht der Anspruchsgegner nicht dagegen vor, kann man anschließend einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Zeigt sich auch dagegen kein Widerstand, ist der Rechtsstreit genauso beendet wie mit einem rechtskräftigen Urteil - aber viel schneller.
Anträge kann man (hier) stellen.
Weiter mit:
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss