Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

 

Ein Verfahren zu gewinnen macht für sich alleine auch nicht glücklich. Zahlt der Verlierer trotz seiner Niederlage nicht, muss man ggf. zwangsvollstrecken. Eine häufige Form besteht dann darin, Ansprüche des Schuldners zu pfänden und sich zur Einziehung überweisen zu lassen.


Seit dem 1.3.2013 gibt es hierfür einen Formularzwang, man kann für NRW hier die einschlägigen Formulare bekommen.

 

 


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