Formular der Bundesagentur für Arbeit
zu § 312 SGB III
Wenn ein Arbeitnehmer anlässlich der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses von der Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld haben will, muss er bestimmte Tatsachen vortragen, damit die Agentur prüfen kann, ob ein Anspruch besteht.
Auf Verlangen hat der Arbeitgeber hierzu eine Bescheinigung zu erstellen. Dabei ist ein Vordruck der Agentur zu benutzen.
Daneben besteht ein Anspruch auf Bescheinigung des bislang genommenen Urlaubs (§ 6 Abs. 2 BUrlG) und auf Erteilung eines Zeugnisses (ohne Aufforderung: einfach, § 109 Abs. 1 S. 1 und 2 GewO; mit Aufforderung: qualifiziert, § 109 Abs. 1 S. 3 GewO).
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