Aufwandsabhängige (Zeit-) Honorare

 

Manche Aufträge sind so gestaltet, dass eine Abrechnung nach Gegenstandswerten nicht sinnvoll ist.

 

Wenn ich z.B. einen Betriebsrat bei den Verhandlungen im Kontext eines Interessenausgleiches oder einer komplizierten Betriebsvereinbarung berate, ist es zum einen schon richtig schwer, einen Gegenstandswert zu bestimmen.

 

Bedeutsamer ist aber zum anderen, dass anfangs völlig unklar ist, welchen Aufwand dieses Mandat letztlich bedeuten wird.

 

So etwas lässt sich für alle befriedigend nur über eine aufwandsabhängige Abrechnung lösen: Wenn mehr Anwaltsarbeit benötigt wird, kostet es mehr, wird weniger benötigt, kostet es weniger.

 

 

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