DL-InfoV

 

Die nach dieser Verordnung zu machenden Angaben sind die folgenden:

 


Inkrafttreten, Fundstelle und Text

Am 17.5.2010 trat die DL-InfoV in Kraft.

 

Die DL-InfoV basiert auf der Verordnungsermächtigung in § 6c GewO zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG, Amtsblatt EU 2006, L 376/36 ff.) zu Inhalt, Umfang und Art der Informationen, die ein Dienstleistungserbringer allgemein oder auf Anforderung zur Verfügung zu stellen hat. Sie ist veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 17.3.2010, ab Seite 267.

 

Den Text der DL-InfoV finden Sie hier.

 


Informationsarten

Es gibt in der Verordnung zwei Sorten von Informationen. Diejenigen, die stets zur Verfügung zu stellen sind (§ 2 DL-InfoV), und diejenigen, die nur auf Anfrage mitgeteilt werden müssen (§ 3 DL-InfoV).

 


Informationen nach § 2 DL-InfoV

  • Die Angaben zum Namen (§ 2 Nr. 1),
  • zur Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer oder Email-Adresse (§ 2 Nr. 2) finden Sie im Impressum.
    Registereintragungen (§ 2 Nr. 3) gibt es nicht,
  • eine zuständige Behörde (§ 2 Nr. 4) auch nicht.
  • Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG (§ 2 Nr. 5) benötigt nur, wer Waren oder Dienstleistungen innerhalb des EU-Gemeinschaftsgebietes liefern oder erwerben möchte. Das trifft auf mich nicht zu.
  • Meine Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalt, zuständige Kammer (§ 2 Nr. 6) ist die Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Str. 30, 50668 Köln. Deren Daten finden Sie hier.
  • Ich verwende weder allgemeine Geschäftsbedingungen (§ 2 Nr. 7),
  • noch Vertragsklauseln über anwendbares Recht oder den Gerichtsstand (§ 2 Nr. 8).
  • Ich gebe auch keine Garantien, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen (§ 2 Nr. 9).
  • Die wesentlichen Merkmale meiner Dienstleistung (§ 2 Nr. 10), ergeben sich aus meiner Berufsbezeichnung.
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 2 Nr. 11) mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Ich bin im räumlichen Geltungsbereich Deutschland mit einer Versicherungssumme von 2.000.000 Euro bei der Victoria Versicherung (aktuell: ERGO-Gruppe), Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf, berufshaftpflichtversichert.


Informationen nach § 3 DL-InfoV

  • Die geltenden berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte (§ 3 Nr. 1) finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht.
  • Ich habe mich keinen Verhaltenskodizes unterworfen (§ 3 Nr. 3).
  • Ich gehöre allerdings einer Vereinigung an, die ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren vorsieht (§ 3 Nr. 4). Das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht sieht in § 191f BRAO die Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" vor.
    Die Organisation dieser Schlichtungsstelle sowie der Ablauf der Schlichtungsverfahren sind in der Satzung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft geregelt. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat ihre Tätigkeit zum 1.1.2011 aufgenommen.
    Wie man Anträge bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft einreicht, erläutert dort ein Merkblatt.

 


Im Übrigen gibt es stets die Alternative, die Schlichtung bei der zuständigen örtlichen Anwaltskammer, der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Str. 30, 50668 Köln in Anspruch zu nehmen.

 

 

 


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