Direktbeauftragung


Das sieht bei einer Direktbeauftragung natürlich anders aus. Hier kann ich den Preis grundsätzlich selbst bestimmen. Diese Freiheit ist allerdings nach oben und nach unten eingeschränkt.

Nach oben bietet schon der Markt eine Grenze: Wenn es vergleichbare Qualität an anderer Stelle erkennbar günstiger gäbe, bekäme ich keine Aufträge.
[Sowohl die Frage der vergleichbaren Qualität (Inhalt / Umfang / Ort der Schulung) wie auch die der Günstigkeit (alle Nebenleistungen drin?) lassen sich manchmal aber gar nicht so einfach beantworten.]

 

Die Grenze nach unten wird die durch die Aspekte Selbstausbeutung und Gefülltheit meines Terminkalenders gebildet.


 

Praktisch handhabe ich das deshalb so:

 

Ich kenne selbstverständlich die Marktpreise (ich kann Kataloge lesen, ich spreche mit vielen Referentenkollegen). Ich weiß zudem, dass es regionale Unterschiede gibt und Firmenphilosophien, wie viel eine Schulung maximal kosten darf.


Der Preis hängt deshalb von diesen und u.a. folgenden weiteren Variablen ab: Welches Thema (Inhalte: juristisch/psychologisch/beides) hat die Schulung und welches Volumen (Tage), wie viele Teilnehmer sollen dabei sein und welches Material (u.a. Unterlagen) ist gewünscht?

Darüber müssen wir zuerst reden, damit ich Ihnen dann ein Angebot machen kann, über das Sie nachdenken können.
[Dass die von mir abgehaltenen Schulungen für Betriebsräte solche im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG sind und deshalb grundsätzlich der Arbeitgeber für die Kosten aufzukommen hat, versteht sich.]

 

 


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