Beratung von Arbeitgebern

 


Arbeitnehmer wollen Sicherung ihrer Existenz

 
Der Arbeitsplatz ist für die absolut überwiegende Zahl der Arbeitnehmer die Grundlage der Existenzsicherung. Und das oft nicht nur für den Arbeitnehmer selbst, sondern auch für eine dahinter stehende Familie.

 

Natürlich kann man auch mit Hartz IV überleben. Aber erstrebenswert ist das wohl nur dann, wenn man sich von der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verabschieden will und keinen Wert auf ein gesundes und genussreiches Dasein legt.

 

Die Sicherung und die Gestaltung des Arbeitsplatzes sind damit also zugleich existenzerhaltende Aufgaben. Das gilt sowohl dem Grunde nach (dass es diesen Arbeitsplatz überhaupt weiter gibt), wie auch in den verschiedenen inhaltlichen Ausprägungen (zeitlicher Umfang, örtliche Arbeitsstätte, Höhe des Entgeltes etc.).

 

Erst wenn diese erstrangigen Anliegen nicht realisierbar sind, kommt der Kampf um den Ersatz für den Verlust eines Arbeitsplatzes: der Kampf um die Abfindung.

 


Arbeitgeber wollen Sicherung ihres Unternehmens

 

Auf der anderen Seite kann es sich kein Arbeitgeber auf Dauer leisten, mit Arbeitnehmern zusammenzuarbeiten (was immer auch bedeutet: sie zu bezahlen), die - einerlei aus welchen Gründen - nicht bereit sind, eine adäquate Gegenleistung zu erbringen.

 

Wie stark der Arbeitgeber dadurch belastet ist, hängt konkret von der Größe seines Unternehmens und der Anzahl seiner Arbeitnehmer ab. Allgemein gilt aber stets: Wenn mehr gezahlt wird als über die Gegenleistung hereinkommt, kann das Unternehmen nicht weiter existieren und alle Arbeitnehmer verlieren ihren Arbeitsplatz. Hier geht es also um Unternehmenssicherung. Und damit letztlich natürlich auch um die Existenzsicherung für den Arbeitgeber.

 


... daraus folgt für die arbeitsrechtliche Beratung ...

 

  1. Anständige Arbeit verdient anständige Behandlung.
  2. Nicht anständige Arbeit benötigt aber ebenfalls eine angemessene Reaktion.

 


Wer seine Arbeit wie vereinbart erbringt, soll in allen Belangen so gestellt werden, wie es der Arbeitsvertrag, eventuelle Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen und die arbeitsrechtlichen Gesetze vorschreiben. Das betrifft alle Details: von Art und Umfang der Bezahlung, über die inhaltliche und örtliche Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, bis zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes.

 

 

Idealerweise kümmert man sich um solche Fragen schon vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.

 

Das betrifft auch die Möglichkeiten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: Wenn es keinen (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten) Grund für eine Kündigung gibt, dann ist das Arbeitsverhältnis (bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes) eben fortzusetzen. Und wenn die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zu diskutieren ist, dann muss der maximale Ertrag (er ersetzt ja die dauernde Existenzsicherung) erreicht werden, den das Unternehmen verkraften kann.

 


Wer nicht anständig arbeitet, verdient wegen der existenziellen Bedeutung des Arbeitsplatzes nach der Rechtsprechung in manchen Fällen eine Warnung (Abmahnung).

 

Man mag ihm auch Möglichkeiten anbieten, bei deren Nutzung er (wieder oder endlich) anständig arbeiten kann. Wenn das alles aber fruchtlos bleibt und / oder es gar keine (weiteren) Möglichkeiten gibt, dann sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um dieses Arbeitsverhältnis schnellstmöglich und preisgünstigst (also insbesondere: ohne Abfindung) zu beenden.

 

Ein solches Arbeitsverhältnis gefährdet sonst das Unternehmen und damit letztlich auch die Arbeitsplätze all der anderen, die anständig arbeiten.

 

Hat man sich beizeiten Gedanken über solche Probleme gemacht, muss man vielleicht gar nicht mehr kündigen, sondern kann z.B. Befristungsregeln anwenden.

 

 


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